Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Meistervorbereitungskurs
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Weiterbildungen und Sachkundeschulungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Meistervorbereitungskurs
für die Durchführung von Voll- und Teilzeitlehrgängen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Kraftfahrzeug-Techniker-Handwerk, sowie für Schulungen und Seminare, die von der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus-Kreis, hier: Landesfachschule des KFZ-Gewerbes Hessen veranstaltet werden.
Im Folgenden genannt: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen, Stand: 29.07.2024
§ 1 Rechtsidentität
Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus-Kreis,
hier: Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen (Im Folgenden „LFS“) als unselbständige Unterabteilung der vorgenannten Innung
Heerstraße 149
60488 Frankfurt am Main
Telefon: 069- 97 65 13 – 0
Fax: 069 – 7 68 12 31
E-Mail: info@landesfachschule.de
Rechtsform: Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Gesetzlich vertreten durch den Obermeister und den Geschäftsführer
Aufsichtsbehörde: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, 60325 Frankfurt am Main.
§ 2 Geltungsbereich und gendergerechte Sprache
1. Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle von uns angebotenen Seminare, Lehrgänge und Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltungen“).
Die Unterrichtsinhalte können in Form von Präsenzunterricht, Lernvideos, Online-Sequenzen, Webinaren oder unter Einsatz anderer digitaler Medien vermittelt werden.
2. In diesem Text wird zur leichteren Lesbarkeit des Textes die grammatikalisch maskuline Bezeichnung benutzt. Selbstverständlich sind damit alle Menschen gemeint.
§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung für eine Teilnahme an Veranstaltungen der LFS muss schriftlich oder in Textform unter Verwendung des Anmeldeformulars der LFS erfolgen. Die Veranstaltung findet statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl für unsere Veranstaltungen berücksichtigen wir Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der LFS. Die Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot.
Der Anmeldende ist an seine Anmeldung vier Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung der LFS zustande.
§ 4 Entgelt
1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist eine Einschreibegebühr in Höhe von 100.- Euro fällig.
2. Der Teilnehmer hat das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung gemäß Rechnungslegung durch die LFS zu begleichen. Die Fälligkeit tritt spätestens am 1. Tag der Veranstaltung ein. Der Teilnehmer als Vertragschließender ist zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, auch dann, wenn das Entgelt durch einen Dritten (z. B. Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitsagentur, Meister-BAföG, Berufsförderungsdienst oder Begabtenförderung) geleistet werden soll. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von über drei Monaten können Ratenzahlungen vereinbart werden.
§ 5 Ausschluss bei Nichtzahlung:
Die LFS behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht bis spätestens zum Veranstaltungsbeginn nachkommen, von der Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung auszuschließen.
§ 6 Widerrufsrecht
Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und kommt der Vertrag im Wege eines Fernabsatzvertrages (§ 312 c BGB) zustande, dann steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht zu. Dieses besteht nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der LFS geschlossen werden. Auf die Widerrufsbelehrung und das vorgefertigte Muster des Widerrufformulars wird ausdrücklich hingewiesen. Diese befinden sich im unmittelbaren Anschluss an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anlage 1.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 7 Ordentliche Kündigung und Rücktrittsrecht:
1. Steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht zu, dann gelten die nachfolgenden Regelungen über die ordentliche Kündigung und Rücktritt des Teilnehmers erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist. (vgl. § 6)
2. Ist der Teilnehmer am Besuch des Lehrgangs verhindert, dann kann er sich in Text- oder Schriftform von der Teilnahme am Lehrgang abmelden. Zur Berechnung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der LFS an.
Eine Abmeldung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn gilt als ordentliche Kündigung.
Eine Abmeldung binnen vier Monate vor Veranstaltungsbeginn gilt als Rücktritt vom Vertrag. Bei Abmeldung durch den Teilnehmer, erhebt die LFS eine Stornogebühr, und zwar in folgender Höhe:
a. Bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
b. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vertraglich vereinbarten Entgelts (vgl. § 4)
c. Ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Die Einschreibegebühr in Höhe von 100.- Euro wird nicht rückerstattet.
3. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
4. Ein Teilnehmer kann bis drei Arbeitstage vor Kursbeginn einen qualifizierten Ersatzteilnehmer mit dessen Einverständnis gegen Zahlung einer zusätzlichen Einschreibegebühr in Höhe von 100.- Euro benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der LFS. Die LFS darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Alle weiteren Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Teilnehmer gehen dann auf den Ersatzteilnehmer über.
§ 8 Außerordentliche Kündigung
Jeder Vertragsteil kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (außerordentliche Kündigung). Die Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die Berechtigung Schadenersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen. Das Fernbleiben des Teilnehmers von der Veranstaltung stellt weder eine Kündigung dar noch berechtigt dies den Teilnehmer zur Kürzung des Veranstaltungsentgelts.
§ 9 Störung des Unterrichts:
Falls ein Teilnehmer den Unterricht durch unangemessenes Verhalten stört, in grober Weise oder nachhaltig gegen die Allgemeinen Regeln des Hausrechts und der Schulordnung verstößt, kann er nach erfolgter Ermahnung stundenweise oder tageweise von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Bei groben Verstößen kann auch ohne Ermahnung ein kompletter Ausschluss von der Teilnahme am Unterricht erfolgen. Eine Erstattung des entsprechenden Veranstaltungsentgeltes entfällt.
§ 10 Änderung und Absage von Veranstaltungen
Die LFS behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern, beispielsweise von einer Präsenz- zu einer Online-Veranstaltung.
Die LFS hat das Recht aus wichtigem Grund eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen
(z.B. bei mangelnder Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten, Hygienegründe etc.). Der Teilnehmer wird hierüber in der Regel unter den in seiner Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der endgültigen Absage durch die LFS wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkungen der LFS
Die LFS haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit der LFS, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die LFS nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums oder sonstiger mitgeführter Gegenstände von Teilnehmern während des Aufenthalts auf dem Gelände der LFS übernimmt die LFS keine Haftung. Zum Gelände der LFS gehören sämtliche Außenflächen, Gebäude (auch mit Wohnheim und Werkstätten) auf dem Grundstück der LFS.
§ 12 Parken von Personenkraftfahrzeugen auf dem Gelände der LFS
Teilnehmern ist es unverbindlich und unentgeltlich gestattet mit einem Personenkraftwagen auf dem Hofgelände und im Parkhaus der LFS auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken, sofern verfügbar. Dies geschieht auf eigene Gefahr. Die Erlaubnis kann jederzeit beschränkt oder entzogen werden, beispielsweise bei Großveranstaltungen der Innung. Es gelten die im Kapitel „Haftung und Haftungsbeschränkungen der LFS“ (siehe § 11) beschriebenen Vereinbarungen. Auf dem Gelände der Innung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Beim Befahren des Geländes ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und auf Fußgänger und Radfahrer besondere Rücksicht zu nehmen.
§ 13 Unfallverhütung
Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften sind durch den Teilnehmer einzuhalten und zu befolgen. Während der praktischen Ausbildung ist Arbeitskleidung zu tragen. Dies umfasst Sicherheitskleidung und -schuhe, Schutzbrille, Handschuhe, Haarnetz oder Mütze.
§ 14 Meldepflichten des Teilnehmers
Zeigt sich ein wesentlicher Mangel am Schulgebäude, seiner Einrichtungen, an Geräten und Maschinen oder wird eine Vorkehrung zum Schutze gegen eine Gefahr, insbesondere für Körper oder Leben, ersichtlich, so hat der Teilnehmer dies einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin der LFS unverzüglich zu melden.
§ 15 Allgemeine Regelungen der Schulordnung
Ein geordnetes Miteinander ist Grundbedingung für ein erfolgreiches Arbeiten.
Die Regelungen der Schulordnung (siehe Anlage 3) sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen.
§ 16 Urheberschutz
Fotografieren, sowie Ton- oder Bildaufnahmen in den Veranstaltungen sind untersagt. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Urhebers nicht vervielfältigt werden. Das Kopieren von Unterrichtssoftware ist verboten.
§ 17 Aufrechnung gegenüber Forderungen der LFS
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der LFS ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Teilnehmers oder sonstiger aus dem Vertrag Verpflichteter möglich.
§ 18 Verbraucherinformation gem. Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 542/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info(at)kfz-innung-ffm(.)de
§ 19 Hinweis gemäß §§ 36 und 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
1. Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851-7957940
Fax: 07851-7957941
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
2. Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus-Kreis, Körperschaft des öffentlichen Rechts, wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 20 Datenschutz
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung gemäß Artikel 13
und Artikel 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind als Anlage 2 beigefügt.
§ 21 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main sofern der Teilnehmer oder ein sonstiger aus dem Vertrag Verpflichteter ein Kaufmann, ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 22 Salvatorische Klausel
Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt (§ 305b BGB). Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
§ 23 Anlagen
Auf den nächsten Seiten folgen:
- Anlage 1 zu § 6 der AGB (Widerrufsbelehrung)
- Anlage 2 zu § 21 der AGB (Datenschutz)
- Anlage 3 zu § 15 (Schulordnung)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Meistervorbereitungskurs
der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main u. Main-Taunus-Kreis, hier: Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen,
für die Durchführung von Voll- und Teilzeitlehrgängen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Kraftfahrzeug-Techniker-Handwerk
(Stand: 03/2026)
§ 1 Rechtsidentität
Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus-Kreis (KdöR), hier: Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen (im Folgenden „LFS“ genannt) als unselbständige Unterabteilung der vorgenannten Innung, Heerstr. 149, 60488 Frankfurt am Main, Tel.: 069/976513-20, E-Mail: info@landesfachschule.de; gesetzlich vertreten durch den Obermeister und den Geschäftsführer, Aufsichtsbehörde: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.
§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung für die Teilnahme an Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Kraftfahrzeug-Techniker-Handwerk (im Folgenden „Meisterkurs“) muss unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage der LFS erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Die LFS behält sich vor, ein Auswahlverfahren bzw. eine Prüfung von Zulassungs- und Eignungsvoraussetzungen durchzuführen. Erst mit Zugang der verbindlichen Teilnahmebestätigung in Textform kommt ein Vertrag über die Teilnahme an dem Meisterkurs zwischen dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin und der LFS zustande.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an dem Meisterkurs ist eine Einschreibegebühr in Höhe von 100,- € fällig.
2. Der/die Teilnehmende hat das vertraglich vereinbarte Entgelt gemäß Rechnungslegung durch die LFS ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber, Arbeitsagentur, Meister-BAföG, Berufsförderungsdienst oder Begabtenförderung) zu begleichen. Die Fälligkeit tritt spätestens am 1. Tag des Meisterkurses ein.
§ 4 Ausschluss bei Nichtzahlung
Die LFS behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht bis spätestens zum Beginn des Meisterkurses nachkommen, von der Teilnahme auszuschließen.
§ 5 Rücktritt durch Teilnehmende
1. Ist der/die Teilnehmende an der Teilnahme am Meisterkurs verhindert, kann er/sie ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der LFS.
a. Bei einem Rücktritt des/der Teilnehmenden bis vier Monate vor Beginn des Meisterkurses kann der/die Teilnehmende ohne Nennung von Gründen vom Vertag zurücktreten. Bereits gezahltes Entgelt wird zurückerstattet.
b. Bei Rücktritt des/der Teilnehmenden bis vier Wochen vor Beginn des Meisterkurses wird eine Kostenpauschale von 50 % des vertraglich vereinbarten Entgelts fällig.
c. Teilnehmende, die später vom Vertrag zurücktreten, zum Meisterkurs nicht erscheinen oder nur zeitweise am Meisterkurs teilnehmen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
d. Die Einschreibegebühr in Höhe von 100.- Euro wird im Falle des Rücktritts durch den/die Teilnehmende nicht erstattet.
2. Der/die Teilnehmende kann bis drei Arbeitstage vor Kursbeginn einen/eine qualifizierte/n Ersatzteilnehmer/in mit dessen/deren Einverständnis gegen Zahlung einer zusätzlichen Einschreibegebühr in Höhe von 100.- Euro benennen. Eine Änderung in der Person des/der Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der LFS. Alle weiteren Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem/der Teilnehmenden gehen dann auf den/die Ersatzteilnehmende über.
3. Dem/der Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 6 Widerrufsrecht
Handelt es sich bei dem/der Teilnehmenden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und kommt der Vertrag im Wege eines Fernabsatzvertrages (§ 312 c BGB) zustande, steht dem/der Teilnehmenden ein Widerrufsrecht zu. Dieses besteht nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der LFS geschlossen werden.
Auf die Widerrufsbelehrung und das vorgefertigte Muster des Widerrufsformulars wird ausdrücklich hingewiesen. Diese befinden sich im unmittelbaren Anschluss an diese AGBs in der Anlage 1.
Hat der/die Teilnehmende verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er/sie einen angemessenen Betrag an die LFS zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er/sie die LFS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
§ 7 Außerordentliche Kündigung
Jeder Vertragsteil kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (außerordentliche Kündigung). Die Kündigung bedarf der Textform. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Das Fernbleiben des/der Teilnehmenden von der Veranstaltung stellt weder eine Kündigung dar noch berechtigt dies den/die Teilnehmende zur Kürzung des Veranstaltungsentgelts.
§ 8 Störung des Unterrichts
Falls der/die Teilnehmende den Unterricht durch unangemessenes Verhalten stört, in grober Weise oder nachhaltig gegen die Allgemeinen Regeln des Hausrechts und der Schulordnung verstößt, kann er/sie nach erfolgter Ermahnung stundenweise oder tageweise von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Bei groben Verstößen kann auch ohne Ermahnung ein kompletter Ausschluss von der Teilnahme am Unterricht erfolgen. Eine Erstattung des entsprechenden Veranstaltungsentgeltes entfällt.
§ 9 Änderung und Absage von Veranstaltungen
Die LFS behält sich vor, Dozierende zu wechseln oder den Kursablauf zu ändern, beispielsweise von einer Präsenz- zu einer Online-Veranstaltung.
Die LFS hat das Recht, aus wichtigem Grund eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen (z.B. bei mangelnder Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozierenden, Hygienegründe, etc.). Der/die Teilnehmende wird hierüber in der Regel unter den in seiner Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der kompletten Absage durch die LFS wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Anderweitige Ansprüche seitens des/der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkungen der LFS
Die LFS haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit der LFS, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die LFS nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums oder sonstiger mitgeführter Gegenstände von Teilnehmenden während des Aufenthalts auf dem Gelände der LFS übernimmt die LFS keine Haftung. Zum Gelände der LFS gehören sämtliche Außenflächen, Gebäude (auch mit Wohnheim und Werkstätten) auf dem Grundstück der LFS.
§ 11 Parken von Personenkraftfahrzeugen auf dem Gelände der LFS
Teilnehmenden ist es unverbindlich und unentgeltlich gestattet mit einem Personenkraftwagen auf dem Hofgelände und im Parkhaus der LFS auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken, sofern verfügbar. Dies geschieht auf eigene Gefahr. Die Erlaubnis kann jederzeit beschränkt oder entzogen werden, beispielsweise bei Großveranstaltungen der Innung. Es gelten die im Kapitel „Haftung und Haftungsbeschränkungen der LFS“ beschriebenen Vereinbarungen. Auf dem Gelände der Innung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Beim Befahren des Geländes ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und auf Fußgänger und Radfahrer besondere Rücksicht zu nehmen.
§ 12 Unfallverhütung
Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften sind durch den/die Teilnehmende einzuhalten und zu befolgen. Während der praktischen Ausbildung ist Arbeitskleidung zu tragen. Dies umfasst Sicherheitskleidung und -schuhe, Schutzbrille, Handschuhe, Haarnetz oder Mütze.
§ 13 Meldepflichten des Teilnehmenden
Zeigt sich ein wesentlicher Mangel am Schulgebäude, seiner Einrichtungen, an Geräten und Maschinen oder wird eine Vorkehrung zum Schutze gegen eine Gefahr, insbesondere für Körper oder Leben, ersichtlich, so hat der/die Teilnehmende dies einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin der LFS unverzüglich zu melden.
§ 14 Urheberschutz
Fotografieren, sowie Ton- oder Bildaufnahmen in den Veranstaltungen sind untersagt. Sämtliches Lehrmaterial sowie die im Kurs verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne die vorherige Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nicht, auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 15 Aufrechnung gegenüber Forderungen der LFS
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der LFS ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des/der Teilnehmenden oder sonstiger aus dem Vertrag Verpflichteter möglich.
§ 16 Hinweis gemäß §§ 36 und 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851-7957940, Fax: 07851-7957941, E-Mail: mail(at)verbraucher-schlichter(.)de, Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus-Kreis wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 17 Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), können unseren gesonderten Datenschutzbestimmungen entnommen werden. Diese findet sich unter https://www.kfz-innung-ffm.de/datenschutz.
§ 18 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main sofern der/die Teilnehmende oder sonstige aus dem Vertrag Verpflichtete ein Kaufmann, ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 19 Salvatorische Klausel
Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt (§ 305b BGB). Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Anlage 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Hinweis zur Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Falls der Vertrag im Wege eines Fernabsatzgeschäftes zustande kommt (§ 312 c BGB), dann gilt das nachfolgende Widerrufsrecht nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Es besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der LFS geschlossen werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus Kreis, hier: Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen, Heerstraße 149, 60488 Frankfurt am Main, Tel: 069-976513-0, E-Mail: info(at)landesfachschule(.)de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich darauf ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An
Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus-Kreis
hier: Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen
Heerstraße 149
60488 Frankfurt am Main
E-Mail: info(at)landesfachschule(.)de
- Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des / der Verbraucher(s)
- Anschrift des / der Verbraucher(s)
- Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Weiterbildungen und Sachkundeschulungen
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen und Sachkundeschulungen der
Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main u. Main-Taunus-Kreis, hier: Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen
(Stand: 03/2026)
1. Rechtsidentität
Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus-Kreis (KdöR), hier: Landesfachschule der Kfz-Gewerbes Hessen (im Folgenden „LFS“ genannt), als selbstständige Unterabteilung des vorgenannten Innung, Heerstr. 149, 60488 Frankfurt am Main, Tel: 069/976513-0, E-Mail: schulung@landesfachschule.de, gesetzlich vertreten durch den Obermeister und den Geschäftsführer, Aufsichtsbehörde: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.
2. Anmeldung, Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen (Lehrgänge/ Seminare/ Schulungen) muss unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage der LFS erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die LFS behält sich vor, ein Auswahlverfahren bzw. eine Prüfung von Zulassungs- und Eignungsvoraussetzungen durchzuführen. Erst mit Zugang der verbindlichen Teilnahmebestätigung in Textform kommt ein Vertrag über die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung zwischen dem/der Teilnehmenden und der LFS zustande.
3. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens bis 14 Tage vor Kursbeginn, unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
4. Nichtteilnahme
Bei Rücktritt des/der Teilnehmenden bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr erstattet. Danach erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr.
Bei einem Rücktritt am Schulungstag selbst oder bei einer Nichtteilnahme oder nur zeitweisen Teilnahme erfolgt keinerlei Kostenerstattung.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der LFS. Dem/der Teilnehmenden steht der Nachweis frei, dass der LFS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der/die Teilnehmende kann bis zu drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn einen qualifizierten Ersatzteilnehmenden benennen. Eine Änderung in der Person des/der Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der LFS.
5. Widerrufsrecht
Handelt es sich bei dem/der Teilnehmenden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und kommt der Vertrag im Wege eines Fernabsatzvertrages (§ 312 c BGB) zustande, steht dem/der Teilnehmenden ein Widerrufsrecht zu. Dieses besteht nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der LFS geschlossen werden.
Auf die Widerrufsbelehrung und das vorgefertigte Muster des Widerrufsformulars wird ausdrücklich hingewiesen. Diese befinden sich im unmittelbaren Anschluss an diese AGBs in der Anlage 1.
Hat der/die Teilnehmende verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er/sie einen angemessenen Betrag an die LFS zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er/sie die LFS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
6. Absage von Veranstaltungen
Die LFS ist berechtigt, Veranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Dozierenden) abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
7. Dozenten-/Trainerwechsel
Ein Wechsel von Dozierenden oder Trainern/Trainerinnen oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Kündigung oder Minderung der Teilnahmegebühr.
8. Haftung und Haftungsbeschränkungen der LFS
Die Haftung der LFS für Schäden, insbesondere solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der LFS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit und von wesentlichen Vertragspflichten.
9. Parken von Pkws auf dem Gelände der LFS
Teilnehmenden ist es unverbindlich und unentgeltlich gestattet, mit einem Pkw auf dem Hofgelände und im Parkhaus der LFS auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken, sofern verfügbar. Dies geschieht auf eigene Gefahr. Die Erlaubnis kann jederzeit beschränkt oder entzogen werden, beispielsweise bei Großveranstaltungen der Innung. Es gelten die im Kapitel „Haftung und Haftungsbeschränkungen der LFS“ beschriebenen Vereinbarungen. Auf dem Gelände der Innung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Beim Befahren des Geländes ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und auf Fußgänger und Radfahrer besondere Rücksicht zu nehmen.
10. Urheberschutz
Fotografieren sowie die Herstellung von Ton- oder Bildaufnahmen ist in sämtlichen Veranstaltungen untersagt. Sämtliche Veranstaltungsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
11. Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), können unseren gesonderten Datenschutzbestimmungen entnommen werden. Diese findet sich unter https://www.kfz-innung-ffm.de/datenschutz.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main sofern der/die Teilnehmende oder ein sonstiger aus dem Vertrag Verpflichteter ein Kaufmann, ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13. Salvatorische Klausel
Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt (§ 305b BGB). Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Anlage 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Hinweis zur Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Falls der Vertrag im Wege eines Fernabsatzgeschäftes zustande kommt (§ 312 c BGB), dann gilt das nachfolgende Widerrufsrecht nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Es besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der LFS
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus Kreis, hier: Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen, Heerstraße 149, 60488 Frankfurt am Main, Tel: 069-976513-0, E-Mail: info(at)landesfachschule(.)de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich darauf ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An
Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main und Main-Taunus-Kreis
hier: Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen
Heerstraße 149
60488 Frankfurt am Main
E-Mail: info(at)landesfachschule(.)de
- Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des / der Verbraucher(s)
- Anschrift des / der Verbraucher(s)
- Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen