Klimaanlage in Kraftfahrzeugen Sachkunde-Schulung
Seit dem 1. August 2008 gilt die Chemikalien‑Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz‑Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, benötigen einen gültigen Sachkundenachweis.
Mit der neuen F‑Gase‑Verordnung (EU) 2024/573 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung 2025/1893, die im September 2025 veröffentlicht wurde, treten neue Anforderungen an Schulungen und Zertifikate in Kraft.
Wichtige Änderungen (gültig ab Veröffentlichung im September 2025):
- Bestehende Sachkundenachweise (alte Schulungen) bleiben bis zum 12. März 2029 gültig.
Danach ist eine Auffrischungsschulung verpflichtend. - Neue Sachkundenachweise haben künftig eine Gültigkeit von 7 Jahren.
- Erstschulungen nach den neuen Vorgaben werden voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 angeboten.
- Wer vor dem 4. Quartal 2026 eine Erstschulung absolviert, erhält noch ein Zertifikat nach alten Richtlinien.
Dieses ist ebenfalls nur bis 12. März 2029 gültig und muss anschließend durch eine Auffrischung erneuert werden.
Ziel der Weiterbildung
Das Seminar hat zum Ziel, die Teilnehmenden in die physikalischen Grundlagen, die Technologieentwicklung sowie den sicheren Umgang mit Kältemitteln einzuführen. Sie werden dabei gemäß den geltenden Vorschriften für das Arbeiten an Klimaanlagen qualifiziert.
Infos zu Weiterbildung
- Einleitung der Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
- Umweltauswirkungen
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Abfallrechtliche Vorschriften
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau und Funktion der Kfz-Klimaanlage
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kfz-Klimaanlagen
- Aufbau und Bedienung von Klimaanlagen-Servicegeräten
- Umweltverträgliche Rückgewinnung von und Umgang mit Kältemitteln
- Zukünftige Kfz-Klimaanlagentechnologie
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfztechnischen Beruf
Die Teilnehmer/-innen erhalten nach Abschluss des Seminars ein Zertifikat zum Nachweis der Sachkunde.
[Informationen folgen]
Termine
- 27.04.2026 - ausgebucht
- 04.08.2026
- 13.10.2026