Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
A. Sie sind ein Großbetrieb mit einer eigenen Sicherheitsfachkraft!
Sie können die Arbeitssicherheits-Beratung der Innung bei Bedarf hinzuziehen, um eine neutrale und kfz-spezifische Beratung in bestimmten Einzelfällen zu erhalten.
B. Sie haben keinen eigenen Mitarbeiter als Sicherheitsfachkraft!
Die Innung übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung ihres Betriebes entsprechend der geforderten Einsatzzeit nach der Unfallverhütungsvorschrift (VBG 122), die von ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft erlassen wurde.
C. Sie sind Teilnehmer bei dem sogenannten Unternehmermodell!
Die jährliche bedarfsgerechte Beratung, die Sie in Anspruch nehmen müssen, kann Ihnen die Innung entsprechend anbieten.
Für welche Art der Betreuung Sie sich auch entscheiden, ihre Kraftfahrzeuginnung ist mit Sicherheit immer der richtige Ansprechpartner. Denn wir bieten unseren Mitgliedern individuelle Betreuung und eineobjektive Betreuung und Beratung, unabhängig vom betrieblichen Ablauf, mit speziellen Erfahrungen und Kenntnissen aus Kfz-Betrieben. "Aber das alles kostet Geld!", werden Sie sagen.
Man muss sich entscheiden: Es ist besser, Geld für Vorsorgemaßnahmen als für Arbeitsausfälle auszugeben.
Wie viel kostet die Betreuungsstunde?
Die Geschäftsstelle der Innung informiert über die Gebühren.
Wie viel Stunden muss die Fachkraft leisten?
Dieses ist im Einzelfall zu berechnen, in Abhängigkeit von dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) und der Anzahl der Beschäftigten.
Beispiel:
Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
Einsatzstunden der Fachkraft pro Mitarbeiter im Jahr:
ab 01.04.1996 | ab 21 Mitarbeiter | 2,1 Stunden |
ab 01.04.1997 | ab 11 Mitarbeiter | 2,1 Stunden |
ab 01.04.1999 | ab 1 Mitarbeiter | 2,1 Stunden |
mindestens 10 Std. p. A. |