Seit neue Techniken mit Sprengkapseln für Airbags und Gurtstraffer im Fahrzeugbau Einzug gehalten haben, verlangen die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter einschlägiges Fachwissen von Kfz-Reparaturbetrieben. weiter
Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) erforderlich. weiter
Seit dem 01.08.2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen eine Sachkundeschulung besuchen. weiter