Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Was macht der Betriebsarzt?

Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Im wesentlichen handelt es sich dabei um:

  • Beratung des Arbeitgebers zur gesundheitsgerechten Gestaltung des Betriebes
  • arbeitsmedizinische Untersuchung, Beurteilung und Beratung der Arbeitnehmer
  • regelmäßige Begehung des gesamten Betriebs
  • Feststellen von Ursachen arbeitsbedingterGesundheitsgefahren und Erkrankungen und Mitarbeit bei deren Verhütung und Beseitigung
  • Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch Auswertung gewonnener Ergebnisse.

Hat der Kleinbetrieb einen Betriebs-/ Personalrat, so wird auch dieser vom Betriebsarzt in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten. Der Betriebsarzt kooperiert mit anderen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichen.

Welche Schwerpunkte der Betriebsarzt in jedem einzelnen Betrieb setzt, hängt u. a. ab von

  • spezifischen, gesundheitlichen Gefährdungen und Unfallgefahren

  • Betriebsgröße

  • örtlichen Gegebenheiten.

Dafür kann der Betriebsarzt zukünftig branchenspezifische Tätigkeitskataloge verwenden. Diese dienen zum einen der Vereinheitlichung der praktischen Tätigkeit des Betriebsarztes in den Kleinbetrieben, zum anderen geben sie dem Arbeitgeber Informationen über den Ablauf der betriebsärztlichen Tätigkeit. Der Betriebsarzt kontrolliert aber nicht Krankmeldungen der Arbeitnehmer.

Seit dem 01.04.1997 müssen alle Kfz-Werkstätten mit mehr als 11 Mitarbeitern eine betriebsärztliche Betreuung nachweisen. Ab dem 01.04.1999 auch die Kleinstbetriebe mit 1 bis 10 Mitarbeitern. Der Betriebsarzt hat eine Einsatzzeit von 0,5 Stunden pro Jahr pro Werkstattbeschäftigten und 0,2 Stunden pro Jahr pro Büromitarbeiter zu absolvieren. Die Mindesteinsatzzeit sind zwei Stunden pro Jahr.

Seit annähernd zwei Jahren arbeitet die Kraftfahrzeuginnung Frankfurt/Main und Main-Taunus-Kreis mit einem Betriebsarzt eng zusammen. Die Innung hat mit Herrn Dr. med. Ronald W. Kolb eine Rahmenvereinbarung geschlossen, wonach Mitgliedsbetriebe für einen sehr günstigen Stundensatz betreut werden können.

  
 

Service

Weitere Informationen

Innung des Kraftfahrzeuggewerbes
Frankfurt/Main und Main-Taunus-Kreis

 
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60488 Frankfurt

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Fax: 069/ 76 49 73
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