Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Jeder Unternehmer weiß, daß er für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Betrieb allein verantwortlich ist. Er hat die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, kann und sollte sich jedoch von Fachkräften unterstützen lassen.

A. Sie sind ein Großbetrieb mit einer eigenen Sicherheitsfachkraft!

Sie können die Arbeitssicherheits-Beratung der Innung bei Bedarf hinzuziehen, um eine neutrale und kfz-spezifische Beratung in bestimmten Einzelfällen zu erhalten.

B. Sie haben keinen eigenen Mitarbeiter als Sicherheitsfachkraft!

Die Innung übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung ihres Betriebes entsprechend der geforderten Einsatzzeit nach der Unfallverhütungsvorschrift (VBG 122), die von ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft erlassen wurde.

C. Sie sind Teilnehmer bei dem sogenannten Unternehmermodell!

Die jährliche bedarfsgerechte Beratung, die Sie in Anspruch nehmen müssen, kann Ihnen die Innung entsprechend anbieten.

Für welche Art der Betreuung Sie sich auch entscheiden, ihre Kraftfahrzeuginnung ist mit Sicherheit immer der richtige Ansprechpartner. Denn wir bieten unseren Mitgliedern individuelle Betreuung und eineobjektive Betreuung und Beratung, unabhängig vom betrieblichen Ablauf, mit speziellen Erfahrungen und Kenntnissen aus Kfz-Betrieben. "Aber das alles kostet Geld!", werden Sie sagen.

Man muß sich entscheiden: Es ist besser, Geld für Vorsorgemaßnahmen als für Arbeitsausfälle auszugeben.

Wieviel kostet die Betreuungsstunde?
Die Geschäftsstelle der Innung informiert über die Gebühren.

Wieviel Stunden muß die Fachkraft leisten?
Dieses ist im Einzelfall zu berechnen, in Abhängigkeit von dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) und der Anzahl der Beschäftigten.

 

Beispiel:

Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Einsatzstunden der Fachkraft pro Mitarbeiter im Jahr:

 ab 01.04.1996

 ab 21 Mitarbeiter

 2,1 Stunden

 ab 01.04.1997

 ab 11 Mitarbeiter

 2,1 Stunden

 ab 01.04.1999

 ab 1 Mitarbeiter

 2,1 Stunden

 

 

 mindestens 10 Std. p. A.

  
 

Service

Weitere Informationen

Wenn Sie diesen Service auch nutzen wollen, dann wenden Sie sich bitte an:

Innung des Kraftfahrzeuggewerbes
Frankfurt/Main und Main-Taunus-Kreis

 
Heerstr. 149
60488 Frankfurt

Tel.: 069/ 97 65 13-0
Fax: 069/ 76 49 73
E-Mail:  info@kfz-innung-ffm.de