Im Jahr 1974 wurde das betriebliche Arbeitsschutzsystem mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) auf eine gesetzliche Basis gestellt. Seither ist der Arbeitgeber, der für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu sorgen hat, verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu seiner Beratung zu bestellen.
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